Wie in praktisch jedem Jahr werden sich auch 2025 die Regeln des Sanremo-Festivals ändern. Heute wurde die erste Version der neuen Regeln veröffentlicht!

Symbolbild eines Regelwerks

Die Änderungen im Bereich der Newcomer waren bereits überwiegend bekannt: Die vier Finalist:innen von Sanremo Giovani werden in einem getrennten Wettbewerb während des Festivals gegeneinander antreten. Am zweiten und dritten Abend werden jeweils zwei Newcomer auftreten, über die Publikum, Pressejury und Radiojury abstimmen. Die zwei Qualifizierten werden am vierten Abend im Newcomer-Finale um den Sieg kämpfen, mit unverändertem Abstimmungssystem.

Der Ablauf der Abende ist ansonsten ähnlich wie im Vorjahr konzipiert. Am ersten Abend präsentieren alle Teilnehmenden ihren Beitrag zum ersten Mal. Nur die Pressejury stimmt ab. Am zweiten und dritten Abend tritt je die Hälfte der Teilnehmenden zum zweiten Mal auf, abgestimmt wird durch Televoting und Radiojury. Am vierten Abend präsentieren alle Teilnehmenden eine Coverversion (weiterhin weitestmöglich definiert) zusammen mit einem Gast. Im Finale werden erneut alle Beiträge vorgestellt, die Top fünf kommt in die Endrunde, daraus wird der Siegerbeitrag bestimmt.

Eine relevante Änderung stellt die Wertung des Coverabends dar: Diese fließt nicht mehr in die Gesamtwertung ein. Das ist eine willkommene Anpassung, da die Verzerrung des Wettbewerbs durch die Einbeziehung der Cover in den letzten Jahren zurecht kritisiert wurde. Der Liederwettbewerb kann so wieder etwas mehr von der Popularität der einzelnen Teilnehmenden abgegrenzt werden. Zwar könnte der vierte Abend dadurch musikalisch an Qualität verlieren, doch es ist denkbar, dass er gleichzeitig durch weniger taktisches Abstimmungsverhalten aufgewertet wird.

Dass die Anzahl der Teilnehmenden leicht reduziert würde, war bekannt; mit 24 in der Hauptkategorie und vier in der Newcomer-Kategorie bleibt die Gesamtzahl aber weiterhin hoch. Die Teilnehmenden aus der Hauptkategorie können laut Regeln ab dem 29. November bekanntgegeben werden. Es steht zu erwarten, dass diese auch wieder beim Finale von Sanremo Giovani am 18. Dezember in Erscheinung treten werden.

Moderator Carlo Conti (Credits: Christian Turba, CC BY-SA 4.0)

Eine weitere Änderung betrifft die maximale Länge der Lieder im Wettbewerb: Diese wurde in der Hauptkategorie auf 3:30 (zuvor: 4:00) reduziert, für die Coverversionen auf 4:00 (zuvor: 4:30). Für die Newcomer gilt gar wieder ein Limit von 3:00 (zuvor: 3:30). Dies war von Carlo Conti zu erwarten, da bereits in seinen bisherigen Festivals diesbezüglich die strengsten Regeln seit Aufzeichnungen galten. Es bleibt zu hoffen, dass diese Regeln wie üblich flexibel gehandhabt werden.

Daneben wird es noch zwei Änderungen des Abstimmungsmechanismus geben, die sich auf das Endergebnis auswirken. Zum einen stimmt im Finale nicht mehr nur das Publikum über Televoting ab, sondern die Abstimmung ist wie am vierten Abend und wie in der Endrunde zwischen Televoting, Pressejury und Radiojury gedrittelt. Dadurch wird der Einfluss des Televotings erfreulicherweise deutlich zurückgedrängt. 2024 basierte die Finalwertung noch zu 46 % auf Televoting, 2025 sollen es nur noch ca. 28,5 % sein (während die Pressejury mit 44 % deutlich an Einfluss gewinnt).

Zum anderen wird über die fünf Beiträge in der Endrunde nicht isoliert abgestimmt, sondern die Ergebnisse der letzten Abstimmung werden mit den bisherigen Ergebnissen gemittelt. Dadurch dürften Überraschungen in der Endrunde ausgeschlossen sein. Auch nach der letzten Abstimmungsrunde wird der Televotinganteil voraussichtlich nur bei ca. 30,5 % liegen (gegenüber 41 % Pressejury).

Aufnahme des Ariston-Theaters in Sanremo an einem Abende des Festivals 2013. Zuschauer sind außerhalb der Absperrungen zu sehen, während sich im Eingangsbereich Sicherheitskräfte aufhalten.
Das Ariston-Theater

Insgesamt können die leichte Reduzierung der Teilnehmendenzahl, der Ausschluss des Coverabends aus der Gesamtwertung sowie die Verringerung des Televoting-Einflusses positiv bewertet werden. Fraglich ist allerdings, ob das Endergebnis durch die Einbeziehung aller Abstimmungen nicht noch vorhersehbarer wird, als es das in den letzten Jahren ohnehin schon war. Auch die Verkürzung der Liedlänge muss als Rückschritt gewertet werden. Bis zum 11. Februar 2025 können sich die Regeln allerdings auch noch ändern.